AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem EinTanzHaus Mannheim (EinTanzHaus) und seinen Besucher*innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Mitglieder von Besucher*innen-Organisationen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

Spielplan und Anfangszeiten 

 

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den vom EinTanzHaus herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem EinTanzHaus vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung oder eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das EinTanzHaus bemühen, die Besucher*innen rechtzeitig darüber zu informieren. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt das EinTanzHaus keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Öffnungszeiten 

A) Die Theaterkasse ist zu den auf den Webseite des EinTanzHauses (www.eintanzhaus.de) angegebenen Zeiten geöffnet.

B) Die Vorstellungskasse öffnet eine halbe Stunde vor und schließt mit Vorstellungsbeginn.

Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen

    A) Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen des EinTanzHaus genannten Zeitpunkten. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben. Die näheren Vorverkaufsbedingungen regeln sich nach den Veröffentlichungen des EinTanzHaus.

    B) Das EinTanzHaus behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Die für den Kartenverkauf bereitgestellten Kartenkontingente sind insbesondere von den vertraglichen Verpflichtungen des EinTanzHaus mit Kooperationspartner*innen abhängig.

    C) Telefonische Kartenreservierungen sind nicht möglich.

    D) Es können Gutscheine mit einem beliebigen Wert erworben werden, die später beim Kauf von Eintrittskarten o.ä. an der Theaterkasse zahlungshalber eingelöst werden können. Diese Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres in dem der Gutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

    Eintrittspreise und Ermäßigungen

      A) Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen des EinTanzHauses ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (z. B. Sonderveranstaltungen oder Gastspielen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Außerdem bleibt es dem EinTanzHaus vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Preisänderungen durchzuführen.

      B) Bei EinTanzHaus-Veranstaltungen bestimmen Besucher*innen selbst den Ticketpreis anhand eines solidarischen, vierstufigen Preissystems. Veranstaltungen von Kooperationspartner*innen sowie im Rahmen von Vermietungen stattfindende Angebote können von dieser Regelung abweichen.

      C) Wenn der Ausweis von Besucher*innen mit Behinderung ein "B" für die notwendige Begleitperson ausweist, erhält die Begleitperson freien Eintritt. Ist im Ausweis kein "B" vermerkt, muss der volle Kartenpreis entrichtet werden.

      Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten

        A) Eintrittskarten können nicht zurückgenommen oder getauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

        B) Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u. a.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten gegen einen Umtauschschein zurückgegeben oder der Kartenpreis erstattet werden.

        C) Bei Kartenbestellungen im Rahmen des Online-Kartenverkaufs beschränkt sich das Platzangebot auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Zahlungen sind nur mit Kreditkarte (American Express, Master-Card, VISA) oder per PayPal möglich. Für Bearbeitung und Versand wird eine Gebühr erhoben, die mit dem Kartenpreis abgebucht wird. Im Übrigen gelten die Bestimmungen wie in Abschnitt D.

        D) Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das EinTanzHaus eine Ersatzkarte aus, wenn der*die Käufer*in nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er*sie gekauft hatte.

        Einlass zu den Aufführungen

          A) Das Foyer öffnet abhängig von der technischen Einrichtung der jeweiligen Produktion. Die Kasse öffnet in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

          B) Beim Betreten des Hauses ist dem Kassenpersonal die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen.

          C) Nach Vorstellungsbeginn können Besucher*innen erst zu einem jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Veranstaltungsraum eingelassen werden. Bei bestimmten Vorstellungen ist ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen.

          Sichtbehinderungen

          Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Plätze mit Einschränkungen können beim Verkaufspersonal erfragt werden.

          Garderobe

          Das EinTanzHaus übernimmt keine Verantwortung bei Verlust von Mänteln, Taschen etc. 

          Bild- und/oder Tonaufnahmen

          A) Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des EinTanzHauses sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls können Besucher*innen vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, wird vom EinTanzHaus eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den*die Eigentümer*in ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.

          B) Für den Fall, dass das EinTanzHaus eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

          Hausrecht

            A) Das EinTanzHaus übt in allen Bereichen das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der*die Besucher*in die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen wird.

            B) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

            C) Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des EinTanzHauses nicht gestattet.

            D) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

            E) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.

            Haftung

            Für Personen- und Sachschäden, die ein*e Besucher*in in den Räumen des EinTanzHauses erleidet, haftet das EinTanzHaus nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

            Datenschutz

            Im EinTanzhaus werden persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister*innen, die im Auftrag des EinTanzHauses Kunden*innen-Daten, z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen verarbeiten, werden im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes vertraglich streng verpflichtet, Informationen nicht Dritten weiterzugeben. Bestelldaten von Kund*innen werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Abwicklung der Bestellungen erforderlichen Umfange verwendet und gespeichert. Unter der Kund*innen-Nummer werden Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Bank- bzw. Kreditkartenverbindung gespeichert, die Kreditkartennummern jedoch ohne die genannte Kartenprüfnummer KPN.

            Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

            Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim.

            Inkrafttreten

            Diese AGB treten am 20.10.2020 in Kraft.

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